Ehrenamtliche gehen Verpflichtung ein

Kirche - Dekanatsweite Schulung zum Thema Kindeswohl / Fachfrau des Landratsamts gibt Einblick in Meldungsverfahren

Um die Qualität der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu sichern, wird eine dekanatsweite Schulung angeboten. (Foto: Jens Büttner)

Kinder und Jugendliche schützen: Am 8. Juli werden alle Ehrenamtlichen aus den Kirchengemeinden des Dekanats Mergentheim in "Vermeidung von Kindeswohlgefährdung" geschult.

Die zentrale Schulung für Ehrenamtliche jeden Alters findet im katholischen Gemeindehausin Markelsheim, St. Kilian-Straße, statt.

„Uns geht es darum, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und die Qualität der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu sichern”, so Dekan Ulrich Skobowsky.

Der Tag ist in zwei Teile gegliedert: In der Zeit von 9 bis 12 Uhr sind speziell die Jugendlichen eingeladen, sich über das Thema zu informieren. Dekanatsjugendreferent Matthias Reeken wird einen ausführlichen Einblick in die Thematik geben und u.a. mit Fallbeispielen auf mögliche Gefährdungslagen aufmerksam machen.

„In der Schulung wird es zum einen darum gehen, ein Bewusstsein zu schaffen, und zum anderen seine eigenen Grenzen bezüglich des Themas zu erkennen.” Reeken sagt weiter: „Dem bischöflichen Jugendamt ist es wichtig, dass jeder Jugendliche, der mit Kindern in der katholischen Jugendarbeit zu tun hat, eine solche Schulung erhält und weiß, an wen er sich im Notfall wenden kann.”

Seit über zehn Jahren gibt es daher ein Schulungsmodul bei der Gruppenleiterausbildung, in dessen Verlauf auch auf die sogenannte „Ehrenerklärung” eingegangen wird. Dabei handelt es sich um eine sieben Punkte umfassende Erklärung, bei der die Selbstverpflichtung des Einzelnen, alles ihm Mögliche zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Katholischen Jugendarbeit zu tun, im Mittelpunkt steht.

Zum Ende der Schulung soll jeder Teilnehmer eine solche Erklärung, die Hosentaschenformat hat, für sich unterschreiben und kann sie dann jederzeit mit sich führen.

Aufgrund des bischöflichen Gesetzes vom 15. März 2011 wurde die Erklärung zur sogenannten Ehren- und Selbstverpflichtungserklärung ausgeweitet. Auf die Unterschiede wird bei der Schulung ebenfalls eingegangen.

Beim Nachmittagsteil, bei dem erwachsene ehrenamtliche Mitarbeiter (z.B. Katecheten) eingeladen sind, geht es von 14 bis 17 Uhr ebenfalls um die Punkte vom Vormittag.

Ergänzt werden die Informationen durch Martina Knödler, Leiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes im Main-Tauber-Kreis. Knödler wird u.a. darauf eingehen, wie das Jugendamt Menschen zur Seite steht, wie eine mögliche Meldung aussehen kann und wie der genaue Ablauf ist, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Das neue Bundeskinderschutzgesetz, dass seit dem 1. Januar 2012 in Kraft ist, fordert darüber hinaus die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe zum weiteren Handeln auf.

Dekan Ulrich Skobowsky wirbt für eine große Beteiligung der Ehrenamtlichen, „damit Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft gut und sicher aufwachsen können”.

 

Bei Fragen wenden sich Interessierte an das Katholische Jugendreferat, Mühlwehrstraße 12, in Bad Mergentheim unter der Telefonnummer 07931/52728 oder über
jugendreferat-mghdontospamme@gowaway.bdkj.info. Anmeldungen sind bis zum 1. Juli möglich.