Die Anliegen des Dekanats Mergentheim weitergeben

Barbara Ruck ist Mitglied des Rottenburg-Stuttgarter Diözesanrats

Barbara Ruck vertritt das Dekanat Mergentheim im Diözesanrat. Das Bild zeigt sie mit dem kommissarischen Dekan Bogdan Stolarczyk. (Foto: Dekanatsgeschäftsstelle)

Barbara Ruck ist künftig Vertreterin des Katholischen Dekanats Mergentheim im Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Bei der bis Mitte Januar als Briefwahl durchgeführten Wahl erhielt sie alle abgegebenen gültigen 90 Stimmen. 91 von insgesamt 141 Mitgliedern der Kirchengemeinderäte hatten an der Wahl teilgenommen. Die Wahlbeteiligung beträgt knapp 64 Prozent.

Kommissarischer Dekan Bogdan Stolarczyk freut sich und gratuliert der Gewählten: „Ich kenne Barbara Ruck u.a. als Mitglied des Bad Mergentheimer Kirchengemeinderats und weiß ihre fundierte Arbeit zu schätzen. Gerade für das Dekanat Mergentheim, das nur eine Person in den Diözesanrat entsendet, ist es wichtig, durch eine so profilierte Peron wie Barbara Ruck vertreten zu sein.”

Die 57-jährige Steuerfachwirtin war lange Jahre als Betreuerin und Ansprechperson in der Jugendarbeit des damaligen Kapuzinerklosters engagiert. Inzwischen ist sie in der zweiten Amtsperiode Mitglied des Kirchengemeinderats St. Johannes in Bad Mergentheim und arbeitet dort in mehreren Ausschüssen mit. Sie ist unter anderem auch Gründungsmitglied des dortigen Hospizvereins. „Ich möchte die Anliegen von vor Ort an die Diözesanleitung deutlich rück- und weitermelden und die Situation aller Kirchengemeinden des Dekanats und des Dekanats selbst auf Diözesanebene zur Sprache bringen”, so fasst Barbara Ruck ihre Motivation für die neue Aufgabe zusammen.

Barbara Ruck tritt die Nachfolge von Michael Beck an, der sich nach zehn Jahren Mitarbeit im Diözesanrat nicht mehr zur Wahl gestellt hat.
Nur in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vereint der Diözesanrat durch das sogenannte „Rottenburger Modell” drei Gremien in einem: Als Katholikenrat vertritt er „die Basis”. Er kann im Namen der Katholiken und Katholikinnen in der Diözese zu wichtigen Angelegenheiten öffentlich Stellung beziehen. Als Pastoralrat berät er den Bischof und die Diözesan-leitung in pastoralen Fragen und bei der Schaffung diözesaner Einrich-tungen. Er fördert die Arbeit der kirchlichen Gremien und Verbände und entsendet Vertreter/innen u.a. in überdiözesane Gremien. Als Kirchen-steuervertretung entscheidet er über die Höhe und Verwendung der Kirchensteuer in der Diözese. Er beschließt die Zuweisung von Kirchensteuermitteln an die Kirchengemeinden sowie den Diözesanhaushalt.