Dekanatsrat
Der Dekanatsrat leitet zusammen mit dem Dekandas Dekanat. Sie tragen gemeinsam die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben des Dekanats.
Stimmberechtigte Mitglieder
Stimmberechtigte Mitglieder des Dekanatsrats sind von Amts wegen der Dekan und der stellvertretende Dekan.
Jede Kirchengemeinde entsendet in den Dekanatsrat als stimmberechtigten Vertreter der Kirchengemeinde ein wahlberechtigtes Mitglied des Kirchengemeinderats.
Zusätzlich sind für die Amtszeit 2020 bis 2025 als stimmberechtigte Mitglieder des Dekanatsrats
ein Vertreter der Kindergärten, der Katholischen Erwachsenenbildung, der Pflege oder Hospiz, der Ordensgemeinschaften und des Gemeinsamen Ausschusses der Kirchengemeinden vorgesehen.
Beratende Mitglieder
Der Vertreter des Dekanats im Diözesanrat, der Rechnungsführer, der Dekanatsreferent, zwei Vertreter des BDKJ, ein Vertreter der Diakone, der GemeindereferentInnen und der PastoralreferentInnen sind beratende Mitglieder im Dekanatsrat.
Vorsitzende des Dekanatsrats
Der Dekan ist kraft Amts Vorsitzender des Dekanatsrats. In seiner konstituierenden Sitzung am 8. Oktober 2020 wählte der neue Dekanatsrat Tanja Schlenker (Weikersheim) zur Gewählten Vorsitzenden und Barbara Ruck (Bad Mergentheim) zur Stellvertretenden Gewählten Vorsitzenden.
Geschäftsführender Ausschuss
Dem Geschäftsführenden Ausschuss des Dekanatsrats gehören neben dem Dekan und dem Stellvertretenden Dekan in der Amtsperiode bis 2025 Tanja Schlenker (Weikersheim), Barbara Ruck (Bad Mergentheim), Dr. Arnulf Hemberger (Niederstetten) als stimmberechtigte Mitglieder an.
Der Vertreter des Dekanats im Diözesanrat, der Rechnungsführer und der Dekanatsreferent sind beratende Mitglieder im Geschäftsführenden Ausschuss.
Sitzungstermine
Sitzungen des Dekanatsrats finden in der Regel zwei Mal im Jahr statt.